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Dieselskandal
Geschädigte Dieselfahrer können sich gegen die Autokonzerne wehren und ihre Fahrzeuge gegen Erstattung des Kaufpreises - häufig sogar ohne Anrechnung einer Nutzungsentschädigung und unter Verzinsung des Kaufpreises - zurückgeben. Bei urspünglich neuen Fahrzeugen kann unter Umständen sogar die Nachlieferung eines anderen neuen Fahrzeugs gefordert werden. Im Falle von EA189-Motoren sind bei Teilnahme am Musterfeststellungsverfahren die Ansprüche noch nicht verjährt. Zu anderen Dieselmotoren des VW-Konzerns oder solchen anderer Herstellr berate ich Sie gerne.